KANZLEI FÜR MEDIENRECHT
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Irion

Irion Kanzlei für Medienrecht > Kosten > Gebührenberechnung ab 01.07.2004

Für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren gilt ab 01.07.2004 für Aufträge ab diesem Zeitpunkt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV).

Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) bleibt in den Fällen weiterhin anzuwenden, in denen der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 01.07.2004 erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist (Übergangsregelung).

Im Fall der gesetzlichen Gebühren berechnet sich das Honorar des Rechtsanwaltes nach dem sog. Gegenstandswert. Die von der Höhe des Gegenstandswertes abhängige Vergütung, lässt sich dann anhand einer Tabelle (Anhang zum Gesetz) ablesen.

Die gesetzlichen Gebühren sind in jedem Fall die Mindestvergütung, die aufgrund der geltenden Rechtslage nicht unterschritten werden kann.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, teilen Sie uns dies bitte bei Mandatserteilung mit.

Sofern eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgen muss, kommen Gerichtsgebühren hinzu, über die wir Sie gerne vorher informieren. Im Falle des Obsiegens sind diese vom Gegner zu tragen.